Beistandschaft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder
    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
    Antragsberechtigt ist:

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

Für Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterhaltsverpflichtung, Negativbescheinigung) senden Sie bitte Anfragen auf folgende E-Mail-Adresse beistandschaften@rheinpfalzkreis.de.
 Die Mitarbeiterinnen verteilen von dort an die entsprechenden Kolleginnen, diese werden sich bei Ihnen melden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende