Wechselkennzeichen zum 01.07.2012
Leistungsbeschreibung
Wichtiges zum Start des Wechselkennzeichens am 01.07.2012
Vor Zuteilung eines Wechselkennzeichens sollten Sie an folgendes denken:
- Auf ein Wechselkennzeichen können für einen Halter max. zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugelassen werden (M1 = PKW bis 9 Sitzplätze, L = Krad, O1 = Anhänger bis 0,75 t inkl. auslaufende Fahrzeugklassen). Eine Mischung der Fahrzeugklassen ist nicht möglich.
- Die Abmessungen des Kennzeichens müssen für beide Fahrzeuge gleich sein
- Die Kosten für Kennzeichen und Halterungen liegen voraussichtlich bei deutlich über 100,00 €.
- Für die Zulassung werden neben den normalen Verwaltungsgebühren zusätzlich 6,00 €/Fahrzeug erhoben. Ggfs fallen weitere Gebühren für eine notwendige Umkennzeichnung an.
- Beide Fahrzeuge müssen voll versteuert werden
- Nur das Fahrzeug mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil darf auf öffentlichen Straßen fahren bzw. abgestellt sein. Das andere Fahrzeug muss auf einem Privatgelände stehen.
- Rabatte der Versicherer für das zweite Fahrzeug sind unterschiedlich hoch und halten sich bisher noch in Grenzen.
- Für jedes Fahrzeug ist eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorzulegen.
- Wechselkennzeichen finden keine Anwendung bei Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und Roten Kennzeichen