Wechselkennzeichen zum 01.07.2012

  • Leistungsbeschreibung

    Wichtiges zum Start des Wechselkennzeichens am 01.07.2012

    Vor Zuteilung eines Wechselkennzeichens sollten Sie an folgendes denken:

    • Auf ein Wechselkennzeichen können für einen Halter max. zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugelassen werden (M1 = PKW bis 9 Sitzplätze, L = Krad, O1 = Anhänger bis 0,75 t inkl. auslaufende Fahrzeugklassen). Eine Mischung der Fahrzeugklassen ist nicht möglich.
    • Die Abmessungen des Kennzeichens müssen für beide Fahrzeuge gleich sein
    • Die Kosten für Kennzeichen und Halterungen liegen voraussichtlich bei deutlich über 100,00 €.
    • Für die Zulassung werden neben den normalen Verwaltungsgebühren zusätzlich 6,00 €/Fahrzeug erhoben. Ggfs fallen weitere Gebühren für eine notwendige Umkennzeichnung an.
    • Beide Fahrzeuge müssen voll versteuert werden
    • Nur das Fahrzeug mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil darf auf öffentlichen Straßen fahren bzw. abgestellt sein. Das andere Fahrzeug muss auf einem Privatgelände stehen.
    • Rabatte der Versicherer für das zweite Fahrzeug sind unterschiedlich hoch und halten sich bisher noch in Grenzen.
    • Für jedes Fahrzeug ist eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorzulegen.
    • Wechselkennzeichen finden keine Anwendung bei Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und Roten Kennzeichen