Neues Motorradkennzeichen

  • Leistungsbeschreibung

    In seiner Sitzung vom 18.03.2011 hat der Bundesrat die Einführung von kleinen Motorradkennzeichen beschlossen. Das neue Motorradkennzeichen wird in der verkleinerten Mittelschrift ausgeführt und erhält ein Mindestmaß von 180 mm und ein Größtmaß von 220mm in der Breite (Höhe 200 mm). Auf Grund der Ausgestaltung der neuen Kraftradkennzeichen können unter Berücksichtigung des Mindestmaßes von 180 mm in der Breite alle gängigen vierstelligen Erkennungsnummern zugeteilt werden (z.B. RP-ZZ99). Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern bleiben weiterhin nur solchen Fahrzeugen vorbehalten, bei denen auf Grund von bauarttechnischen Merkmalen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens nicht möglich ist.

    Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden. Die neuen Regelungen sind nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 07.04.2011 am 08.04.2011 in Kraft getreten.

    Bisher ausgegebene dreistellige Motorradkennzeichen: Die bisher ausgegebenen Kennzeichen für Motorräder behalten ihre Gültigkeit. Der Umtausch eines dreistelligen Kennzeichens (z.B. RP-AB1) in ein Motorradkennzeichen neuer Art ist möglich (Kosten ab 4,10 € zuzügl. Kennzeichenschild).