Waffenerwerb für Personen unter 25 Jahren
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen (§ 6 Abs. 3 WaffG). Über mögliche Ausnahmen von de Alterserfordernissen beraten wir Sie (nach Terminvereinbarung) jederzeit gern.