Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG): Schlüsselzahl 95 - Probleme beim grenzüberschreitenden Verkehr

  • Leistungsbeschreibung

    Bereits in der Vergangenheit ist es zu Problemen bei der Anerkennung der nationalen Übergangsvorschriften gekommen, so dass sich verschiedene Institutionen zur Klärung der Rechtslage an die Europäische Kommission gewandt haben. In einem Auskunftsschreiben der Europäischen Kommission hat diese mitgeteilt, dass sich die  Mitgliedstaaten auf die gegenseitige Anerkennung der im Rahmen des BKrFQG geltenden unterschiedlichen nationalen Übergangsfristen geeingt haben. Die jeweils zuständigen Kontrollorgane dürfen demnach den nach deutschem Recht in den meisten Fällen noch nicht erfolgten Eintrag der Schlüssenummer 95 nicht bemängeln.

    Bezüglich Fahrten in Frankreich, Italien und Spanien stellen wir Ihnen entsprechende Merkblätter zweier Institutionen zur Verfügung, das den betreffenden Fahrern oder Unternehmen, die solche "Schwierigkeiten" schon einmal gehabt haben, in die Lage versetzen soll, die entsprechenden Bestimmungen in der Landessprache zu präsentieren.

    Merkblatt Italien

    Merkblatt Frankreich

    Merkblatt Spanien

  • Rechtsgrundlage

    BKrFQG


Zuständige Abteilungen