Verlängerung der Fahrerlaubnis der C- bzw. D-Klassen
Leistungsbeschreibung
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E bzw. C/CE sowie D1/D1E bzw. D/DE ist grundsätzlich möglich wenn die Eignung nachgewiesen wird. Auch wenn die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte, können die beantragten Fahrerlaubnisklassen zu den erleichterten Bedingung der Verlängerung wieder erteilt werden.
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll, bitten wir um Beachtung der Hinweise zur Berufskraftfahrerqualifikation.
Benötigte Unterlagen:
- formeller Antrag (Antragstellung möglich bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis bzw. den zuständigen Gemeindeverwaltungen)
- Bundespersonalausweis bzw. Reisepass mit gültiger Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter zwei Jahre)
- ärztkliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
- biometrisches Lichtbild
Bei Klassen D, D1, D1E und DE zusätzlich
- Eignungsgutachten z. B. vom TÜV oder einem Arbeitsmediziner (ab dem 50. Lebensjahr)
- Führungszeugnis (zu beantragen bei den zuständigen Gemeindeverwaltungen)
Sofern die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt werden soll bei Verlängerungen ab dem 10.09.2013 (Busfahrer) bzw. 10.09.2014 (Kraftfahrer) zusätzlich:
- Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Kosten:
Die Verwaltungskosten belaufen sich auf 42,60 €.
Hinweis:
Sollte der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis ausgestellt worden sein, bitten wir um Vorlage einer Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde.
Bitte beachten Sie, daß die Bearbeitung des Antrages 4-6 Wochen dauern kann und stellen deshalb entsprechend frühzeitig den Antrag auf Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis.
Ab wann und wer muss eine Grundqualifikation nachweisen ?
Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D, DE (KOM) ab dem 10.09.2008
Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE (LKW) ab dem 10.09.2009
Gibt es Besitzstände für Inhaber einer Fahrerlaubnis der genannten Klassen, die vor diesen Terminen erworben wurden ?
Ja diese Personen müssen keine Grundqualifikation mehr nachweisen, sondern eine Weiterbildung und zwar in folgende Zeiträumen
KOM-Fahrer zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013
LKW-Fahrer zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014
Abweichend von dieser Frist kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt. Hierunter fallen nur Fahrerlaubnisse, deren Gültigkeit in den Zeiträumen (KOM - 10.09.2013 bis 09.09.2015, LKW - 10.09.2014 bis 09.09.2016) abläuft. Dann gelten folgende Fristen KOM-Fahrer bis 09.09.2015, LKW-Fahrer bis 09.09.2016.