Schüler-Ticket

  • Leistungsbeschreibung

    Wissenswertes zum Schüler-Ticket

    Bitte lassen Sie uns weiterhin die Anträge auf Fahrkostenübernahme in Papierform zukommen. Die Blankoanträge liegen in den Sekretariaten der Kreisschulen bereit; dort werden die Anträge auch entgegengenommen und an den Kreis zur Bearbeitung weitergeleitet. Alternativ kann der Antrag auch hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.


    Bitte stellen Sie bei uns für die Grundschulzeit und die Klassenstufen 5 bis 10 jeweils zu Beginn nur einmal einen Antrag (ohne Einkommensnachweis); dieser reicht (wenn der Schüler nicht umzieht, oder die Schule wechselt) für den vorgenannten Zeitraum aus. Sie bekommen (im Falle einer Bewilligung) per Post ein Deutschlandticket zugesendet, welches mehrere Jahre lang aktivierbar ist. Das Ticket wird dann automatisch so lange (vom Verkehrsunternehmen) monatlich aktiviert, wie der erforderliche Zeitraum reicht (muss eine Klasse wiederholt werden, bitte dem Kreis mitteilen). Der auf dem Ticket aufgedruckte Ablaufmonat ist also nicht der Gültigkeitszeitraum! Ab der 11. Klasse muss jährlich ein Antrag, dieser mit Einkommensnachweis, gestellt werden. Auch diese (anderen!) Formulare liegen in den Sekretariaten bereit, oder können hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.

    Änderungen (Wohnort-, Schulwechsel) müssen der Kreisverwaltung unmittelbar mitgeteilt werden! 

    Neben dem Deutschlandticket ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln auch ein Lichtbildausweis (Schülerausweis) mitzuführen. Auf dem Deutschlandticket ist weder der Name, noch ein Bild abgedruckt – womit es für spätere Schüler wiederverwertbar ist. Gleichwohl ist dem Antrag weiterhin ein Passbild beizufügen (da, falls das Deutschlandticket nicht fortbesteht, eine Umstellung auf ein anderes Ticket nötig werden könnte).

    Fahrplanauskünfte sind unter www.vrn.de erhältlich.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende