Rote Kennzeichen: Fortlaufende Aufzeichnungen (Fahrtenbuch)

  • Leistungsbeschreibung

    Nach § 16 Abs. 3 Satz 5 FZV sind über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.

    Die Erfahrung zeigt, dass diese Anforderungen durch die Ínhaber von roten Kennzeichen (06er) nur selten erfüllt werden, was regelmäßig Ordnungswidrigkeit darstellt und ein enstprechendes Verfahren nach sich zieht. Im Extremfall muss mit dem Widerruf der roten Kennzeichens gerechnet werden. Insbesondere werden sog. "Fahrtenbücher für steuerliche Zwecke" verwendet, die jedoch nicht die notwendigen Eintragungen bieten. In der nachfolgenden Datei stellen wir Ihnen ein auf die gesetzlichen Anforderungen abgestimmtes Muster zur Verfügung.

    Fahrtenbuch rotes Kennzeichen

    Für den Betrag von 3,00 € können Sie bei uns ein auf die gesetzlich vorgesehenen Inhalte abgestimmtes Fahrtenbuch erwerben.

    Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.