Blauzungenkrankheit

  • Leistungsbeschreibung

    Die amtliche Feststellung der Blauzungenkrankheit in einem Rinderbestand in Baden-Württemberg machte die Anordnung eines Sperrgebietes in Rheinland-Pfalz erforderlich. Hier finden Sie die Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 18.12.2018 und die Karten mit den aktuellen Gebietskulissen (Sperrgebiet) für Deutschland und für Rheinland-Pfalz 

    Informationen über die Blauzungenkrankheit erhalten Sie beim Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.

    Die Verpflichtung für Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen, besteht seit 01.01.2010 nicht mehr. Jedoch wird empfohlen die Impfung auf freiwilliger Basis fortzuführen.

    Die tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zur Durchführung der Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen geen Serotypen 4 und 8 der Blauzugenkrankheit vom 11.05.2016 können Sie hier finden.