Biometrische Lichtbilder nun auch im Führerschein

  • Leistungsbeschreibung

    Biometrische Lichtbilder wurden mit Inkrafttreten der 4. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 30.10.2008 auch im Führerschein zur Pflicht. Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung bittet daher, dem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins oder eines Internationalen Führerscheins ein so genanntes biometrisches Lichtbild beizufügen.  

    Weitere Informationen gibt es bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung. Telefon 0621/5909-528 oder -576.

  • Rechtsgrundlage

    FeV


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