Feinstaubplakette: Informationen
Leistungsbeschreibung
Seit Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub in der Luft, die nur an wenigen Tagen im Jahr überschritten werden dürfen. Kommunen und Länder, in denen diese Werte nicht eingehalten werden können, haben inzwischen verschiedene Maßnahmen getroffen. Dazu zählt insbesondere die Einführung so genannter Verkehrsverbotszonen und die damit verbundenen Feinstaubplaketten.
Was ist Sinn und Zweck der Feinstaubplakette?
Um Verkehrsverbote aufgrund von Feinstaubbelastung durchführen zu können, wurden Fahrzeuge je nach Höhe ihres Schadstoffausstoßes in vier unterschiedliche Schadstoffgruppen eingeteilt. Für jede Gruppe werden unterschiedlich farbige Plaketten ausgestellt. Sind die Autos auf diese Weise gekennzeichnet, ist die Überwachung bei Verkehrsbeschränkungen einfacher.
In Rheinland-Pfalz sind Feinstaubplaketten auf absehbare Zeit noch nicht nötig, aber in einigen Großstädten.
Wer braucht eine Feinstaubplakette?
Jeder, der in einer Stadt mit Verkehrsbeschränkungen, also in so genannten Umweltzonen mit Fahrverbot unterwegs ist, benötigt eine Feinstaubplakette.
Wo ist das bereits der Fall?
Die bereits eingerichteten Umwelt-Zonen können Sie einer Karte entnehmen.
Wo bekommen Autofahrer eine Plakette und was kostet sie?
Eine Feinstaubplakette kostet bei unserer Kfz-Zulassungsbehörde 6,60 € inkl. MwSt. Ausgegeben wird sie aber auch von anderen Kfz-Zulassungsbehörden sowie Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen, wie zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ oder Kfz-Werkstätten.
Informationen, ob Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält bzw. zu welcher Gruppe es gehört, bekommen Sie hier.
Die Verordnung steht Ihnen über folgenden "link" zur Verfügung: