Kennzeichenschilder und Zulassungsplaketten!

  • Leistungsbeschreibung

    Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Siegelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, sowie die Bezeichnung des Landes und der Zulassungsbehörde. Die Stempelplakette muss so beschaffen sein und so befestigt werden, dass sie bei einem Entfernen zerstört wird (§ 10 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV).

    Seit Anfang der Siebziger Jahre werden im Zulassungsbezirk des Kreises ausschließlich Klebeplaketten verwandt. Eine Stempelung mittels Feststoffplaketten in sog. "Töpfchen" ist nicht möglich.