Eintragung/Nachrüstung eines Katalysators bzw. Rußpartikelfilters

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine nachträgliche technische Änderung.Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund einer technischen Nachrüstung z.B. mit einem Rußpartikelfilter oder Katalysator ausgerüstet worden sein, ist zunächst bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine kostenpflichtige technische Änderung zu beantragen.Die Daten für eine Kat-Nachrüstung werden an das Finanzamt übermittelt. Informationen zur Eintragung von Partikelminderungssystemen erhalten Sie an dieser Stelle. Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugpapieren sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein), ist der Umtausch in neue Fahrzeugdokumente erforderlich (Zulassungsbescheinigungen = ZB Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch sind vom Fahrzeughalter zu tragen.


    Zu Informationen bezüglich der Feinstaubplaketten gelangen Sie hier.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II - Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültigem TÜV - Einbaubescheinigung bei Rußpartikelfilter / Steueränderungsantrag bei Kat- ABE des Nachrüstsatzes - sofern die ABE aussagt, dass nach Einbau eine AU (Abgasuntersuchung) durchzuführen ist, auch den Nachweis der AU

  • Welche Gebühren fallen an?

    ab 11,40 €zusätzlich ggf. Umtausch der Fahrzeugpapiereggf. Kosten für Feinstaubplakette 6,60 € inkl. MwSt./zuzügl. 0,50 € bei Onlinebeantragung und Versand.

  • Rechtsgrundlage

    - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    - Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge