Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.
Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.
Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisAls Nachfolger der analogen Fahrtenschreiber wurden die neuen digitalen Kontrollgeräte eingeführt, mit denen europaweit die Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden können. Bei uns können Sie die passenden
- Fahrerkarten
- Unternehmenskarten und
- Werkstattkarten
beantragen.
Informationsblatt zum Ausdrucken
Achtung! Für die Identitätsprüfung müssen Sie bei der Beantragung der Karte persönlich erscheinen. Bei uns können Sie nur die Karten bestellen.
Auskünfte zur Einbaupflicht des Kontrollgerätes und über die Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Karl-Helfferich-Str. 2 67433 Neustadt Telefon 06321/99-0
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisZur Bestellabwicklung benötigen wir...
Für die Fahrerkarte:
- gültiger EU-Kartenführerschein
- Biometrisches Lichtbild (1)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Für die Unternehmenskarte:
- Personalausweis des Unternehmers
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) im Original
- ggf. Vollmacht des Unternehmers sowie Personalausweis des Bevollmächtigten
Für die Werkstattkarte:
- Gewerbeanmeldung im Original
- Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57 b StVO im Original
- Arbeitsvertrag bzw. Erklärung des Arbeitgebers daß das Arbeitsverhältnis des Antragstellers noch besteht im Original
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft im Original
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisFür die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Unternehmenskarte können durch die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Erst- und der Folgeausstellung Gebühren zwischen 20,00 – 50,00 EUR erhoben werden. Neben den Gebühren können Auslagen für Fremdleistungen Dritter und Gebühren und Auslagen anderer Behörden erhoben werden.
Fahrerkarte: 47,00 €
Unternehmerkarte: 47,00 €
Werkstattkarte: 47,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie zum ersten Mal eine Unternehmenskarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.
Geltungsdauer: 5 Jahre
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisFahrpersonalgesetz
FahrpersonalverordnungWas sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.