Führerschein ab 17

  • Leistungsbeschreibung

    Modellprojekt "Begleitetes Fahren mit 17"


    Das Land Rheinland-Pfalz hat sich auf der Grundlage einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung bereits zum 02.11.2004 entschlossen  das "Begleitete Fahren ab 17" einzuführen.


    Bewerber um eine entsprechende Fahrerlaubnis können seit dem 4. Oktober 2005 einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung kann Bewerbern mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE erteilt werden. Die gleichzeitige Beantragung und Erteilung anderer Fahrerlaubnisse (z.B. Klasse A, A2), für die abweichende Mindestalter gelten, ist nicht möglich. Die Bewerber durchlaufen eine reguläre Ausbildung in einer Fahrschule mit einer abschließenden Fahrerlaubnisprüfung. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Mit dem Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung und frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis durch Aushändigung einer Prüfbescheinigung erteilt. Diese Prüfbescheinigung hat nur in der BRD Gültigkeit und wird frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres durch einen Kartenführerschein ersetzt. Die Erteilung dieser Fahrerlaubnis erfolgt unter Auflagen. Kernpunkt dieser Auflagen ist, dass das Führen eines Fahrzeuges nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson möglich ist. Diese Person muss bei der Antragstellung benannt werden. Die Begleitperson muss



    • das 30. Lebensjahr vollendet haben

    • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und

    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.


    Es können mehrere Begleitpersonen benannt werden. Bewerber um eine Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 können frühestens 6 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres einen entsprechenden Antrag einreichen. Entsprechende Anträge können bei den zuständigen Stadt-, Verbands- bzw. Gemeindeverwaltungen oder auch direkt bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis eingereicht werden. Die Begleitperson muss persönlich bei der Antragstellung vorsprechen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Führerschein: 43,40 €


    Prüfungsbescheinigung nach § 48 a FeV: 7,70 €


    Begleitperson: jeweils 8,30 €

  • Rechtsgrundlage

    § 48 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Zuständige Abteilungen