Geflügelpest

  • Leistungsbeschreibung

    Informationen zur Geflügelpest (Aviäre Influenza, Vogelgrippe) finden Sie beim Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.

    Meldepflicht für Geflügelhalter

    Nach der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.03.2003 ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Das entsprechende Meldeformular erhalten Sie hier.