Ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte

  • Leistungsbeschreibung

    Welche Bürgerin, welcher Bürger musste sich nicht schon ärgern über die Vernichtung von Feldgehölzen, den Umbruch von Grünland, illegale Abfallablagerungen oder die Errichtung von Zäunen, Hütten und Werbeanlagen im gemeindlichen Außenbereich oder gar im Naturschutzgebiet? Haben auch Sie solchen Zuständen schon hilflos gegenübergestanden?

    Das neue Naturschutzrecht ermöglicht es den Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte sowohl Naturobjekte, die unter gesetzlichem Schutz stehen, als auch für die Gemarkugen der Kommunen nach Möglichkeit kompetente Naturschutzbeauftragte zu betellen, die auf derartige Ordnungswidrigkeiten ein besonders Augenmerk haben.

    Seit dem 1. Mai 2008 sind im Rhein-Pfalz-Kreis wieder Damen und Herren in diesem Sinne aktiv. Sie sind jeweils für einen oder mehrerer unter Schutz stehende Flächen zuständig und stellen eienen zusätzlichen Überwachungsfaktor für diese sensiblen Bereiche dar.


Zuständige Abteilungen