Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges nur mit Einverständniserklärungen!

  • Leistungsbeschreibung

    Die Zulassung von Fahrzeugen mittels Vollmacht ist aufgrund gesetzlicher Regelungen nur noch möglich, wenn eine Einverständniserklärung des Halters über die Bekanntgabe seiner kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse sowie ggf. von Gebührenrückständen im Zusammenhang mit Zulassungsvorgängen vorliegt.

    Diese Einverständniserklärung ist im unteren Teil unserer Vollmacht aufgeführt.

    Wir weisen darauf hin, daß ohne die Unterschrift des einzutragenden Halters keine Zulassung erfolgen kann.

    Sollten beim Hauptzollamt Kfz-Steuerrückstände bestehen bzw. Gebührenrückstände im Zusammenhang mit Zulassungsvorgängen vorhanden sein, wird die Zulassung verweigert.