Schuleingangsuntersuchung

  • Leistungsbeschreibung


    Gemäß § 11 der Schulordnung für öffentliche Grundschulen in Rheinland-Pfalz und entsprechend dem Schulgesetz ist die ärztliche Schuleingangsuntersuchung die einzige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung aller Kinder eines Schuljahrganges. Diese Aufgabe übernimmt der kinder- und jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter. Alle Kinder, die zum 1. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie verbindet Aspekte der individuellen schul- und unterrichtsbezogenen Kindergesundheitsförderung mit solchen der kinderärztlichen Krankheitsfrüherkennung. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist heute als ein Screening-Verfahren zu verstehen. Sie umfasst folgende Bausteine:



    • Überprüfung des Impfstatus und Impfberatung (aufgrund der STIKO-Empfehlung des Robert-Koch-Instituts in Berlin) nach Einsichtnahme des mitgebrachten Impfbuches.

    • Anamneseerhebung anhand des Elternfragebogens.

    • Anonymisierte Gesundheitsdatenerfassung für die Landes- und Bundesgesundheitsberichterstattung.

    • Berücksichtigung der bisherigen kindlichen Gesundheitsvorsorge nach Einsicht des Vorsorgeheftes ( U1-U9 ).

    • Sehschärfenprüfung mittels Sehtestgerät ( E-Haken ), Prüfung des räumlichen Sehvermögens, Prüfung des Farbsinns

    • Hörfähigkeitsprüfung mittels Kopfhörer-Testgerät

    • Fähigkeitsprüfung: Grobmotorik, Feinmotorik, visuelle Wahrnehmung, auditive Wahrnehmung, Kognition, Sprache

    • körperliche Entwicklung: Körpergröße, Körpergewicht, Blutdruck, körperliche Untersuchung

    • emotionale/soziale Entwicklung: Verhaltensbeobachtung


    Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung hat zur Aufgabe, schulrelevanten Förderbedarf festzustellen, sie soll epidemiologische Gesundheitsparameter erfassen und dient der individuellen Beratung der Eltern. Mit elterlichem Einverständnis kooperieren wir mit dem behandelnden Kinderarzt, Kindertagesstätte, Kinderklinik oder entsprechenden Ansprechpartnern.Nach der Schulanmeldung erhalten die Eltern vom Gesundheitsamt eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit Terminvereinbarung, den Elternfragebogen und ein dazugehöriges Informationsblatt.


    Den Elternfragebogen können Sie hier einsehen: Elternfragebogen