Einzugsermächtigung für Kfz-Zulassung

  • Leistungsbeschreibung

    Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Rheinland-Pfalz

    Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Rheinland-Pfalz ist von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig:

    In sämtlichen Zulassungsbehörden erfolgt die Zulassung eines Fahrzeuges nur noch, wenn der Kfz-Halter ein SEPA-Lastschriftmandat (hier zum Ausdrucken) für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto erteilt. Das aktuelle Bestehen der Bankverbindung wird nachgewiesen durch Vorlage einer Bankkarte oder eines Kontoauszuges bzw. durch Vorlage von Kopien solcher Unterlagen. Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung. Nicht ausreichend ist ein SEPA-Lastschriftmandat für ein anderes Fahrzeug oder für eine andere Steuerart.

    Für Firmen und sonstige Steuerpflichtige, die Halter von 30 und mehr Kfz sind, bietet sich die Aufnahme in die bei den Kraftfahrzeugsteuer-Stellen der zuständigen Hauptzollämter geführte Großkundendatei an. Hier gilt ein einmal erteiltes SEPA-Lastschriftmandat für alle Kfz, die auf den gleichen Halter bisher gemeldet sind und zukünftig gemeldet werden.

    Bei einer Zulassung durch Bevollmächtigte ist folgendes zu beachten:

    Der zulassende Dritte legt zur unterschriebenen Vollmacht ein vom Kfz-Halter selbst unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vor sowie eine Kopie der Bankkarte oder eines Kontoauszugs (zum Nachweis des Bestehens des Kontos) in der Zulassungsbehörde vor.

    Ausnahme von der Pflicht des SEPA-Mandats:

    Kfz-Halter/innen, denen es nicht möglich ist, ein Girokonto zu führen oder deren Fahrzeug von der KraftSt befreit ist, beantragen beim Hauptzollamt eine entsprechende Bestätigung (sog. Härtefallbescheinigung) und legen diese der Zulassungsstelle vor.

    Auf die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats bei der Zulassungsstelle kann bei solchen Kfz-Haltern verzichtet werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen H, BI oder aG besitzen und diesen bei der Zulassungsstelle vorlegen.

    Mehr Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auch hier.