Schweinepest
Leistungsbeschreibung
Weitere Informationen über die Schweinepest erhalten Sie beim Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.
Maßnahmen und Vorschriften für Schweinehalter
Allgemeines Verbot von Freilandhaltungen von Schweinen.
Keine Verfütterung von Speise- und Schlachtabfällen!
Keine Verfütterung von Abfällen aus der Jagd!
Absicherung des Gehöftes gegen das Eindringen von Schwarzwild.
Keine Freiland- und Auslaufhaltung.
Keine nach außen offenen Stallbereiche, die für Schwarzwild zugänglich sind.
Futtermittel sicher vor dem Zugang von Schwarzwild und anderen Tieren lagern. Kein Grundfuttereinsatz (insbes. kein Frischgras).
Silage mindestens 4 Wochen, Stroh mindestens 8 Wochen vor dem Kontakt mit Hausschweinen ablagern!
Konsequente und regelmäßige Schadnagerabwehr bzw. -bekämpfung.
Betreten der Stallungen ausschließlich in Stall- oder Einmalschutzkleidung.
Stall- und Straßenkleidung getrennt im Umkleidebereich aufbewahren.
Personen-, Tier- und Fahrzeugverkehr auf ein Minimum reduzieren.
Betriebseigene Schutzkleidung für alle Personen im Stall, Quarantänestallungen oder Rein-Raus Belegung bei der Aufstallung.
Tierzukauf möglichst aus wenigen bekannten Beständen und auf direktem Weg.
Auslaufsicheres, verschließbares Kadaverlager an der Gehöftgrenze.
Entsorgung aller verendeter Tiere über die Tierkörperbeseitigungsanstalt.
Sorgfältiges Führen der Bestandsregister.
Betriebsdaten (Erkrankungen, Verluste, Abort- und Umrauschquoten) regelmäßig kritisch überprüfen. Bereits im Zweifelsfall: Hoftierarzt hinzuziehen!
Ein- und Ausgänge der Stallungen mit Desinfektionswannen oder -matten ausrüsten. Als geeignete Desinfektionsmittel eignet sich z.B. 2 % ige Natronlauge oder organische Säuren (Ameisensäure, Glyoxylsäure).
Nur gereinigten und desinfizierten Viehtransportern Zugang zum Hof erlauben.
Verladen nur mittels geeigneter, reinig- und desinfizierbarer Einrichtungen.
Kein Zuladen von Tieren auf bereits beladene Transporter!Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort. Im letzten Jahr trat ASP bei Wildschweinen auch in der Tschechischen Republik und bei Hausschweinen in Rumänien auf. Am 24. April 2018 wurde sie erstmals auch bei Wildschweinen in Ungarn festgestellt. Es besteht stets die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird. Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinpopulation, da hier die Möglichkeit einer Seuchenbekämpfung begrenzt ist.Weitere Informationen über die Afrikanische Schweinepest erhalten Sie auf der Homepage des Friedrich-Löffler- Instituts:
Friedrich-Löffler-Institut - Afrikanische Schweinepest
Die neue Änderungsverfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 08.11.2018 zur Ursprungsverfügung "Tierseuchenrechtlichen Anordnung des LUA zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 08.08.2018" ermöglicht dem Jäger, neben Blut jetzt auch bluthaltige Körperhöhlenflüssigkeit zur Untersuchung auf Schweinepest zu entnehmen. Dien Entnahme einer Milzprobe ist dann nicht mehr erforderlich. Dies stellt eine Erleichterung dar, insbesondere wenn kein reines Blut mehr gewonnen werden kann, der ganze Tierkörper aber nicht eröffnet werden soll.
Downloads:
Merkblatt - Afrikanische Schweinepest für Schweinehalter Tierärzte und Jäger