Aufgabenbereich des sozialpsychiatrischen Dienstes

  • Leistungsbeschreibung

    Der sozialpsychiatrische Dienst ist ein Fachdienst für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, Menschen in akuten Lebenskrisen sowie für alte Menschen mit seelischen Problemen. Das Beratungsangebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes umfasst Hilfen für:

    · Menschen mit einer psychischen Erkrankung wie Psychosen, Neurosen, Depressionen, Ess Störungen, Ängsten, Persönlichkeitsstörungen und Suizidalität

    · Menschen mit Suchtproblemen, Alkohol-, Medikamenten– und Spielsucht

    · Alte Menschen mit seelischen Problemen wie Demenz, Altersverwirrtheit und Altersdepressionen

    · Menschen in akuten Konfliktsituationen oder Lebenskrisen

    · Angehörige und Personen im sozialen Umfeld der Betroffenen Person

    Ziel der Beratung des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist es, kranken Menschen mit psychischen Problemen und deren Angehörigen Unterstützung anzubieten, ihnen in Konflikt– und Krisensituationen zur Seite zu stehen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.

    Er ist somit erste Anlaufstelle zur Klärung der Situation und bietet ihnen gegebenenfalls Weitervermittlung in geeignete Hilfen.

    Im Gespräch mit einem Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (Frauen sowie Männer) erhalten Sie Informationen über in Frage kommende Hilfsangebote. Wir beraten und unterstützen Sie bei entsprechenden Anträgen sowie bei Fragen oder Problemen, die im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung bzw. Behinderung auftreten.

    Das Beratungsangebot ist kostenlos und freiwillig. Die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Sie finden bei uns im Büro statt oder können bei Bedarf auch in ihrer Wohnung geführt werden.

    Wir vermitteln zu anderen Einrichtungen und Behörden sowie zu Kliniken, niedergelassenen Ärzten, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.

    Sie erreichen uns in der Regel von Montag bis Donnerstag von 09:00 - 16:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 - 13:00 Uhr




  • Voraussetzungen

    Volljährigkeit

  • Welche Gebühren fallen an?

    Das Angebot ist für Sie kostenfrei.

  • Rechtsgrundlage

    Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) vom 17. November 1995

    Link zum Landesgesetz: PsychKG        

  • FAQ

    Frage: Brauche ich eine Überweisung meines Hausarztes/Facharztes?

    Antwort: Nein


    Frage: Brauche ich eine Diagnose?

    Antwort: Nein


    Frage: Kostet die Beratung etwas?

    Antwort: Nein