Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

  • Leistungsbeschreibung

    Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen besonderen Anspruch auf Hilfen der Eingliederungshilfe. Die Maßnahmen orientieren sich an den verschiedenen Formen der Hilfen zur Erziehung. Neben den Leistungen der Hilfen zur Erziehung kann die Eingliederungshilfe weitere Leistungen zur Integration in die Gesellschaft und zur Ausbildung beinhalten. Ziel der Eingliederungshilfe ist die Verhütung einer drohenden Behinderung, die Beseitigung der Folgen einer vorhandenen Behinderung und die Eingliederung in die Gesellschaft.

    Der Begriff der seelischen Behinderung ergibt sich aus den Regelungen des Sozialgesetzbuch XII - Sozialhilfe. Demnach sind seelische Störungen, die eine Behinderung zur Folge haben können:

    • Körperlich nicht begründbare Psychosen,
    • seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen,
    • Suchterkrankungen,
    • Neurosen und Persönlichkeitsstörungen.

    Körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche erhalten Eingliederungshilfe vom Träger der Sozialhilfe. In der Regel müssen zur diagnostischen Abklärung Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie hinzugezogen werden.