Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kreisrichtlinien der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Jugendförderung finden Sie hier Richtlinien 2025.pdf. Hier erhalten Sie das allgemeine Antragsformular 2025.pdf.


    Ab 1. Januar 2015 ist die Gewährung von Fördermitteln an die Voraussetzung geknüpft, dass der Empfänger seinen Beitritt zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII erklärt hat! Nähere Infos zum Thema "Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit" finden Sie hier.