Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kreisrichtlinien der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Jugendförderung finden Sie hier. Hier erhalten Sie das allgemeine Antragsformular.


    Das Antragsformular "Ferienbetreuung im Rhein-Pfalz-Kreis" (für Massnahmen ohne Übernachtung) können sie hier herunterladen.


    Ab 1. Januar 2015 ist die Gewährung von Fördermitteln an die Voraussetzung geknüpft, dass der Empfänger seinen Beitritt zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII erklärt hat! Nähere Infos zum Thema "Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit" finden Sie hier.