Informationen zu Kindergartenbeiträgen

  • Leistungsbeschreibung

    Seit 01.08.2010 besteht in Rheinland-Pfalz für alle Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Beitragsfreiheit für den Besuch einer Kindertagesstätte.


    Die Elternbeiträge werden dem Träger im Rahmen eines Erstattungsverfahrens durch das Land ersetzt.


    Diese Beitragsfreiheit gilt nicht für Kleinkind- und Schulkindplätze.


    Das sog. "Essensgeld" ist ebenfalls nicht von der Beitragsfreiheit erfasst. Allerdings gibt es im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket und des Sozialfond Mittagessen in Kitas unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme. Nähere Informationen erhalten Sie in der Kindertagesstätte.