Sozialpädagogische Familienhilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Sozialpädagogischen Familienhilfe ist eine ambulante Erziehungshilfe, die sich auf die gesamte Familie richtet. Ziel der Hilfe ist es die Familie zu stärken, damit diese mit auftretenden Problemen selbst zurechtkommt; die Hilfe soll konkrete und praktische Lebenshilfe geben.

    Konkreter Anlass für den Einsatz sozialpädagogischer Familienhilfe sind vor allem Erziehungsschwierigkeiten und Entwicklungsauffälligkeiten von Kindern oder Jugendlichen. Daneben kann ihr Einsatz bei

    • Fragen der Haushaltsführung, der Ernährung und der Gesundheit,
    • bei Fragen bezüglich dem Umgang mit Geld oder Schulden,
    • bei Schul- und Ausbildungsproblemen von Kindern und Jugendlichen,
    • für alleinerziehende Elternteile, die mit der Erziehung ihres Kindes stark belastet sind,
    • bei längerer Krankheit oder Behinderung eines Elternteils,
    • bei Wohnungsproblemen,
    • bei Problemen, die durch Trennung und Scheidung der Eltern entstehen und
    • bei Konflikten und Beziehungsstörungen innerhalb der Familie und in der Partnerschaft

    sinnvoll sein. Sehr häufig sind Familien, die sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch nehmen mit mehreren dieser Probleme belastet.

    Familienhelfer und Familienhelferinnen arbeiten vor Ort, d.h. sie kommen in die Familie. Ihr Einsatz erfolgt je nach Anlass stundenweise an ein oder mehreren Tagen in der Woche. Dies setzt eine erhöhte Bereitschaft zur Mitarbeit der Familien voraus mit der Fachkraft zusammenzuarbeiten. Die Leistungen der Familienhilfe beinhalten die Unterstützung in allen Erziehungsfragen, die Lösungen von Problemen im Alltag und die Begleitung bei Kontakten zu Behörden, Schulen und sozialen Diensten.

    Durch die Einrichtung einer Familienhilfe kann häufig der Verbleib von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien ermöglicht werden, für die ansonsten eine Unterbringung außerhalb der Familie eine mögliche Hilfeleistung innerhalb der Jugendhilfe wäre.

    Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ebenfalls eine längerfristig angelegte Erziehungshilfe. Die Betreuung wird in der Regel über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren geleistet. Eine Kostenbeteiligung ist gesetzlich ausgeschlossen.