Erziehungsbeistandschaft
Leistungsbeschreibung
Erziehungsbeistände werden eingesetzt, um gemeinsam mit Kindern oder Jugendlichen in deren gewohnten Umfeld Erziehungsprobleme zu überwinden. Sie sind Ansprechpartner in allen Alltagsfragen und bei Problemen in den Bereichen Schule, Familie, Freundeskreis und Freizeitgestaltung.
Erziehungsbeistände sind überwiegend SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Da in der Regel Konflikte mit dem Elternhaus vorliegen, fungieren sie als ?neutrale? Ansprechpartner für des Kind oder den Jugendlichen und versuchen durch einen regelmäßigen Austausch mit den Familienangehörigen vorherrschende und auftretende Probleme zu lösen.
Anlass für die Aufnahme einer Erziehungsbeistandschaft können sein:- Entwicklungsauffälligkeiten,
- Beziehungsprobleme,
- Schul- / Ausbildungsprobleme,
- Straftaten,
- Suchtprobleme,
- Trennung / Scheidung der Eltern
Beispiel über den Ablauf einer Erziehungsbeistandschaft bei Jugendlichen:
- Regelmäßige Treffen des Jugendlichen mit dem Erziehungsbeistand, ein bis zwei mal pro Woche. Inhalt dieser Treffen können sein: Gespräche über den Alltag, insbesondere über aktuelle Probleme, Gespräche über berufliche Perspektiven, gemeinsame Aktivitäten im Freizeitbereich, Vermittlung von Freizeitangeboten (z.B. Teilnahme des Jugendlichen an einer Jugendfreizeit oder Eintritt in einen Verein)
- Regelmäßige Kontakte mit der Familie des Jugendlichen (z.B. zweimal im Monat), um Fragen der Erziehung und des Verhältnisses zu den Eltern und Geschwistern zu erörtern. Hier können auch Regeln ausgehandelt werden, die Rechte und Pflichten des Jugendlichen im Haushalt beinhalten (z.B. Ausgangszeiten, Besuche und Reinigungspflichten).
- Klärung und Unterstützung bei schulischen und ausbildungsbezogenen Problemen durch Gespräche des Erziehungsbeistands mit Lehrern und Ausbildern.
- Bei aktuellen Problemen und / oder dringendem Gesprächsbedarf können sowohl der Jugendliche als auch die Eltern kurzfristig in Kontakt mit dem Erziehungsbeistand treten.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine längerfristig angelegte Hilfsmaßnahme und dauert im Durchschnitt zwischen einem und zwei Jahren an. Ein Kostenbeitrag von seiten des Jugendamtes wird nicht erhoben.
Die Inanspruchnahme einer Erziehungsbeistandschaft kann auch vom Jugendgericht zur Auflage gemacht werden. Daneben hat das Jugendgericht die Möglichkeit eine Betreuungsweisung auszusprechen. Hier ist die Teilnahme verpflichtend. Im Unterschied zur Erziehungsbeistandschaft ist die Betreuungsweisung von vornherein zeitlich befristet und die zu bearbeitenden Probleme sind konkret vorgegeben.