Umgangsregelung mit dem geschiedenen Elternteil oder anderen Angehörigen
Leistungsbeschreibung
Nach dem Gesetz hat Ihr Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, Familienangehörigen sowie allen Personen, zu dem es ernsthafte "positive" Beziehungen aufgebaut hat. Der Umgang kann nur dann eingeschränkt oder beendet werden, wenn das Kindeswohl gefährdet wird. Zwischen getrennten oder geschiedenen Eltern kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten über die Regelung des Umganges. Daneben kann es auch zu Konflikten zwischen Eltern und anderen Bezugspersonen kommen. Um mehr über Ihre Rechte und Pflichten in diesen Angelegenheiten zu erfahren und gegebenenfalls Lösungen für Probleme zu finden, wenden Sie sich bitte an eine der Beratungsstellen.
Eine Übersicht finden Sie in unserem Beratungsführer.