Natura 2000: Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie

  • Leistungsbeschreibung

    Gänse im Flug
    Die europäische Vogelschutzrichtlinie ist die erste europäische Naturschutzregelung und wurde bereits 1979 erlassen. In ihr geht es unter anderem darum, ein Netz aus Schutzgebieten für die Erhaltung sämtlicher wildlebenden Vogelarten und die Sicherung der Mauser-, Rast-, und Überwinterungsgebiete zu knüpfen.

    Großer Feuerfalter
    Um auch für bedrohte Lebensräume und die übrigen Tier- und Pflanzenarten ein europäisches Schutzinstrument zu schaffen, wurde im Mai 1992 die sogenannte Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie von den Regierungschefs einstimmig verabschiedet. Das zentrale Element dieser Richtlinie ist die Schaffung eines europäischen Netzes von Schutzgebieten mit der Bezeichnung "Natura 2000". Neben Gebieten, die den Kriterien der FFH-Richtlinie entsprechen, gehören auch die ausgewiesenen Flächen der Vogelschutzrichtlinie zu Natura 2000.

    Im Rhein-Pfalz-Kreis sind ca. 7.400 ha als Natura 2000- Schutzgebiete ausgewiesen (24%). Davon sind etwa 5.200 ha FFH-Gebiete und 6.700 ha Vogelschutzgebiete.

    Das europaweite Netz ist inzwischen weitgehend aufgebaut und kann länderüber-greifend in einem Natura 2000-Kartenviewer eingesehen werden.

    Ausführliche Informationen zumNatura 2000-Schutzsystem in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz.


    Links:
    Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
    Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
    Europäische Kommission (englisch)
    Linksammlung


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