Tierhaltung in Wohngebieten

  • Leistungsbeschreibung

    Ein weiterer komplexer Arbeitsbereich im Bauplanungsrecht ist die Zulässigkeit verschiedener Tierhaltungen in den betreffenden Wohngebieten.

    Im allgemeinen unterscheidet man unter Kleintierhaltung (Hasen, Hunde, Hühner, usw.) und Großtierhaltung (z. B. Pferde).

    Als gesetzliche Grundlage dient hier u. a. die Baunutzungsverordnung, die über die Störanfälligkeit der Wohngebiete eine Aussage trifft.

    So kann z. B. die Haltung von zwei Schäferhunden im allgemeinen Wohngebiet als zulässig gelten, dagegen diese Hundehaltung im reinen Wohngebiet verboten sein.

    Für weitere Auskünfte zu diesem Themenbereich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeindlichen Bauämter bzw. Ordnungsämter sowie die zuständigen Bauingenieure der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.