Überblick über das Tierseuchenrecht
Leistungsbeschreibung
Informationen über das Tierseuchenrecht erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Das Veterinäramt nimmt im Bereich des Tierseuchenschutzes folgende Aufgaben wahr:
- Vorbeugender Tierseuchenschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren
- Überwachung der Einhaltung tierseuchenrechtlicher und seuchenhygienischer Bestimmungen
- Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen
- Meldestelle für meldepflichtige Tierseuchen
- Organisation von Bekämpfungsmaßnahmen von Tollwut (Impfköder, Kontrollfüchse)
- Organisation zur Schweinepestüberwachung und Impfmaßnahmen bei Wildschweinen
- Bearbeitung von Entschädigungsanträgen an die Tierseuchenkasse
- Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Heimtiere und Nutztiere im Reiseverkehr
- Überwachung des Viehhandels
- Registrierung von Tierbeständen nach der Viehverkehrsverordnung
- Kennzeichnung von Tieren
- Rinder
- Schweine
- Schafe und Ziegen
- Equiden (Pferde, Esel)
- Erteilung von Erlaubnissen zur Zucht und Handel mit Papageien und Sittichen
- Prüfung von Anzeigen zu Tierausstellungen und eventuelle Auflagenerteilung
- Verfolgung und Ahndung von tierseuchenrechtlichen Verstößen
- Aktuelles Tierseuchengeschehen wie "Maul- und Klauenseuche" oder "BSE"
Weitere Informationen über den Amtstieärztlichen Dienst erhalten Sie hier