Überblick über das Tierseuchenrecht

  • Leistungsbeschreibung

    Informationen über das Tierseuchenrecht erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.



    Das Veterinäramt nimmt im Bereich des Tierseuchenschutzes folgende Aufgaben wahr:

    • Vorbeugender Tierseuchenschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren
    • Überwachung der Einhaltung tierseuchenrechtlicher und seuchenhygienischer Bestimmungen
    • Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen
    • Meldestelle für meldepflichtige Tierseuchen
    • Organisation von Bekämpfungsmaßnahmen von Tollwut (Impfköder, Kontrollfüchse)
    • Organisation zur Schweinepestüberwachung und Impfmaßnahmen bei Wildschweinen
    • Bearbeitung von Entschädigungsanträgen an die Tierseuchenkasse
    • Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Heimtiere und Nutztiere im Reiseverkehr
    • Überwachung des Viehhandels
    • Registrierung von Tierbeständen nach der Viehverkehrsverordnung
    • Kennzeichnung von Tieren
      • Rinder
      • Schweine
      • Schafe und Ziegen
      • Equiden (Pferde, Esel)
    • Erteilung von Erlaubnissen zur Zucht und Handel mit Papageien und Sittichen
    • Prüfung von Anzeigen zu Tierausstellungen und eventuelle Auflagenerteilung
    • Verfolgung und Ahndung von tierseuchenrechtlichen Verstößen
    • Aktuelles Tierseuchengeschehen wie "Maul- und Klauenseuche" oder "BSE"

    Weitere Informationen über den Amtstieärztlichen Dienst erhalten Sie hier