Kenntlichmachung von Lebensmitteln

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Abgabe von Lebensmitteln müssen Zusatzstoffe entsprechend kenntlich gemacht werden. Die Bestimmungen können Sie dem Merkblatt entnehmen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung) des Rhein-Pfalz-Kreises gerne zur Verfügung.


    Meldung Lebensmittelunternehmer