Wann beginnt die BAföG-Förderleistung?
Leistungsbeschreibung
Über die Gewährung von Förderleistungen wird in der Regel für ein Jahr (sogenannter Bewilligungszeitraum) entschieden, so dass jedes (Schul-) Jahr ein neuer Antrag zu stellen ist. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes wird zwingend festgelegt durch die Aufnahme der Ausbildung und die Antragstellung. Leistungen werden daher vom Beginn der Ausbildung an, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an, erbracht. Es empfiehlt sich deshalb, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.