AFBG - Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG")

  • Leistungsbeschreibung

    Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern und Existenzgründungen zu erleichtern(sogenanntes "Meister-BAföG"). Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch). Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer Erstausbildung oder eines vergleichbaren Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.Weitere Informationen zum AFBG bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung an.

    Antragsformulare erhalten Sie hier oder bei Ihrer Kreisverwaltung (zuständige Behörde).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende