Wer kann BAföG erhalten und wo wird es beantragt?

  • Leistungsbeschreibung

    Förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist der Besuch von


    1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule)

    2. Berufsfachschulen ? einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr) ? ab Klasse 10

    3. Fachschulklassen und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt

    4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird

    5. Fachschulklassen und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

    6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs

    7. Höheren Fachschulen und Akademien

    8. Hochschulen


    Für den Besuch der unter Nr. 1 - 3 genannten Bildungseinrichtungen gilt: Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Schüler nicht bei den Eltern wohnt und:



    • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechend zumutbare Ausbildungsstätte (wegen der Entfernung) nicht erreichbar ist oder



    • der Schüler einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war oder



    • der Schüler einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.



Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende