Wer kann BAföG erhalten und wo wird es beantragt?
Leistungsbeschreibung
Förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist der Besuch von- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule)
- Berufsfachschulen ? einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr) ? ab Klasse 10
- Fachschulklassen und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird
- Fachschulklassen und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
- Höheren Fachschulen und Akademien
- Hochschulen
Für den Besuch der unter Nr. 1 - 3 genannten Bildungseinrichtungen gilt: Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Schüler nicht bei den Eltern wohnt und:- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechend zumutbare Ausbildungsstätte (wegen der Entfernung) nicht erreichbar ist oder
- der Schüler einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war oder
- der Schüler einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.