Volks-, Vereins-, Straßenfeste oder Kerwe /Einrichtung von Ständen / Umgang mit Lebensmittel
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Vereins-, Straßenfesten o.ä. müssen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) eine "Vorübergehende Gestattung" beantragen (§ 12 Abs. 1 Gaststättengesetz). Bitte beachten Sie, dass beim Verkauf bzw. der Abgabe von Speisen verschiedene Hygienvorschriften zu berücksichtigen sind. Für Rückfragen steht Ihnen das Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung) des Rhein-Pfalz-Kreises gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen können Sie auch aus dem hier hinterlegten Informationsblatt oder aus dem Merkblatt des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz entnehmen.