Informationen für Gewerbetreibende und andere Inverkehrbringer von Lebensmittel
Leistungsbeschreibung
Beim Verkauf bzw. der Abgabe von Speisen aus mobilen Kücheneinrichtungen (z.B. Stände bei Straßen- oder Vereinsfesten, Imbissbuden u.ä.) oder aus feststehenden Einrichtungen (z.B. Waldhütten) sind verschiedene Hygienevorschriften zu beachten.
Für Fragen steht Ihnen das Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung) der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier: