Vertretung durch einen Rechtsanwalt

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Bürger kann sich im Widerspruchsverfahren vertreten lassen. Das kann jede Privatperson sein oder auch ein Rechtsanwalt. In jedem Fall muss beim Kreisrechtsausschuss eine Vollmacht vorgelegt werden.

    Zu beachten ist jedoch, dass auch bei einem erfolgreichen Widerspruch nicht zwingend die Kosten des Bevollmächtigten, das heißt insbesondere die Rechtsanwaltskosten, ersetzt werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes oder Bevollmächtigten erforderlich ist, das heißt, wenn es sich um eine schwierigere Angelegenheit handelt, bei der es dem Bürger nicht zuzumuten ist, das Verfahren selbst zu führen. Ob das der Fall ist, entscheidet der Kreisrechtsausschuss im Widerspruchsbescheid.


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