Zuletzt: Aufsichtsbehörde hat Klagebefugnis
Leistungsbeschreibung
Ebenso wie Sie als Widerspruchsführer können bei einem Unterliegen der Widerspruchsgegner wie auch die Aufsichtsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Klage beim Verwaltungsgericht erheben, wenn sie mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden sind.
Die stattgebende Entscheidung des Kreisrechtsrechtsausschusses ist daher erst dann endgültig, wenn innerhalb der Klagefrist von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides keine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben wurde.