Klage gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses möglich.
Leistungsbeschreibung
Weist der Kreisrechtsausschuss den Widerspruch ganz oder teilweise zurück, können Sie gegen diese Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Eine Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Widerspruchsbescheides weist auf die Frist zur Klageerhebung (ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides), die notwendige Form der Klageeinreichung (schriftlich, zur Niederschrift, per Mail) und das zuständige Verwaltungsgericht hin.