Entscheidung des Kreisrechtsausschusses immer schriftlich.
Leistungsbeschreibung
Das Ergebnis der Beratung des Kreisrechtsausschusses wird Ihnen und den anderen Beteiligten schriftlich in Form des Widerspruchsbescheides mitgeteilt. Der Bescheid gibt die wesentlichen Gründe für die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses wieder.
Neben der Entscheidung in der Sache selbst enthält der Widerspruchsbescheid außerdem eine Entscheidung darüber, wer die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen hat.
Auch wenn die Entscheidung im schriftlichen Verfahren (durch das Gremium Kreisrechtsausschuss) oder als Alleinentscheid (durch den oder die Vorsitzende allein) getroffen wird, wird diese in Form eines rechtsmittelfähigen Widerspruchbescheides mitgeteilt.