Ablauf des Widerspruchverfahrens
Leistungsbeschreibung
Nach Eingang des Widerspruchs überprüft zunächst die Ausgangsbehörde noch einmal unter besonderer Beachtung der von Ihnen vorgebrachten Argumente, ob der Bescheid in Ordnung ist.
Gleichzeitig wird der Widerspruch bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses registriert. Widerspruchsführer*in und Widerspruchsgegner bekommen eine Eingangsbestätigung mit einer Tagebuchnummer. Somit wird das Verfahren mit zwei Aktenzeichen geführt. Zum Einen mit dem Aktenzeichen der Ausgangsbehörde, zum Anderen mit dem Aktenzeichen - die Tagebuchnummer - der Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss.
Kommt die Ausgangsbehörde zu dem Ergebnis, dass Ihre Argumente eine andere Beurteilung der Sache rechtfertigen, kann sie den angegriffenen Bescheid in vollem Umfang aufheben bzw. den begehrten Bescheid erlassen (sog. Abhilfe) oder sie kann den Bescheid nur zum Teil Ihren Vorstellungen entsprechend ändern (sog. Teilabhilfe).
Wird dem Widerspruch vollumfänglich abgeholfen, ist das Verfahren beendet.
Hilft die Ausgangsbehörde dem Widerspruch nicht oder nicht vollständig ab, wird der Widerspruch dem Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.