Fristen und Widerspruchverfahren
Leistungsbeschreibung
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides bei der Ausgangsbehörde oder bei der Widerspruchsbehörde eingegangen sein.
Der Bescheid ist bekannt gegeben, wenn der Brief in Ihrem Postkasten liegt - oder wenn die Benachrichtigung darüber, dass der Brief bei der Post abgeholt werden kann, in Ihrem Postkasten liegt.