Ausgangsbehörde und Widerspruchsbehörde

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihren Widerspruch bei der Ausgangsbehörde, das heißt der Behörde, die den Bescheid erlassen hat einlegen. Sie können ihn auch bei der Widerspruchsbehörde (Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis) einlegen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende