Widerspruch gegen behördliche Bescheide

  • Leistungsbeschreibung

    Widerspruch kann gegen jeden behördlichen Bescheid (z.B. Ablehnung eines Antrages, Anordnungen der Behörde) eingelegt werden, von dem Sie betroffen und mit welchem Sie nicht einverstanden sind (und gegen den auch eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage möglich wäre).

    Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides weist auf die Möglichkeit hin, dass ein Widerspruch eingelegt werden kann.


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