Aufgabe und Zusammensetzung des Kreisrechtsausschusses
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe des Kreisrechtsausschusses ist es, über Widersprüche zu entscheiden. Das heißt, der Kreisrechtsausschuss überprüft behördliche Entscheidungen, mit denen der Bürger nicht einverstanden ist, auf ihre Richtigkeit.
Der Kreisrechtsausschuss besteht aus einem Volljuristen bzw. einer Volljuristin sowie zwei voll stimmberechtigten Laien als Beisitzer*innen.
Die Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses registriert den Widerspruch, überprüft ihn auf die formellen Erfordernisse, klärt inhaltliche Fragen mit den Widerspruchsgegnern und bereitet ihn zur Entscheidung vor.
Die Geschäftsstelle terminiert das Verfahren grundsätzlich nach der Reihenfolge des Einganges aber auch entsprechend der Dringlichkeit des Sachverhaltes.