Spätaussiedler sind Personen mit deutscher Volkszugehörigkeit aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion, aus Polen und anderen im Gesetz genannten Staaten, die im Wege des Aufnahmeverfahrens (d.h. mit Einreisegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes Köln) ins Bundesgebiet einreisen und ihren ständigen Wohnsitz nehmen.
Das Bundesverwaltungsamt Köln stellt den Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung weist gleichzeitig auch nach, dass die darin genannten Personen (mit Ausnahmen) deutsche Staatsangehörige sind. Eine besondere Einbürgerung ist nicht erforderlich.
Nach der Einreise werden die Spätaussiedler und ihre Angehörigen in Aufnahmeeinrichtungen des Bundes registriert und auf die Bundesländer verteilt. In der Regel werden sie zunächst in Übergangswohnheimen untergebracht, bis eine Wohnung gefunden ist.
Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge haben Anspruch auf die Teilnahme an einem kostenlosen Integrationkurs, um ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse über die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte zu erlangen.
Darüber hinaus erhalten Spätaussiedler und ihre Angehörigen, soweit sie nicht über eigenes Arbeitseinkommen bzw. eigene Rente verfügen, nur die üblichen Sozialleistungen.
Für Spätaussiedler (nicht aber für die nichtdeutschen Ehegatten und die Abkömmlinge) gilt das Fremdrentengesetz.