Führerschein auf Probe, Punktesystem und Aufbauseminare

  • Leistungsbeschreibung



    Führerschein auf Probe
    Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis wird grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt.
    Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Die Fahrschulen, die solche Seminare anbieten, werden mit der Anordnung mit Terminangabe von der Führerscheinstelle mitgeteilt. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre.
    Bei erneuter Auffälligkeit nach Teilnahme an einem Seminar erfolgt eine schriftliche Verwarnung und ein Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei entsprechenden weiteren Verkehrszuwiderhandlungen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

    Neues Punktesystem
    Durch die Einführung des Punktesystems wird der Ansatz verfolgt, nicht nur Defizite festzustellen, sondern auch Angebote und Hilfestellungen bereitzustellen, diese Defizite zu beheben. Dafür werden Aufbauseminare sowie verkehrspsychologische Beratungen angeboten. Zudem soll durch die Möglichkeit des Punkterabatts ein "Bonus-System" für freiwillige Schulungsmaßnahmen eingeführt werden.

    Das Punktsystem ist gestaffelt:

    8 - 13 Punkte:

    • Verwarnung
    • Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar
    • Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung eines vorgenannten Aufbauseminars innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung des Seminars erfolgt bei nicht mehr als 8 Punkten im Verkehrszentralregister ein Abzug von 4 Punkten und bei mehr als 13 Punkten ein Abzug von 2 Punkten


    14 - 17 Punkte:

    • Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Fristsetzung
    • Verwarnung, falls in den letzten 5 Jahren bereits die Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgte
    • Hinweis auf die Möglichkeit der verkehrspsychologischen Beratung
    • Abzug von 2 Punkten bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Beratung


    18 und mehr Punkte:

    • Betroffene/-r gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen
    • Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden
    • Vor erneuter Erteilung ist in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen


    Auskunft über die zu Ihrer Person erfassten Eintragungen (Punktestand) erhalten Sie beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg. Neben Ihren Personendaten ist Ihre amtlich beglaubigte Unterschrift für die Beantragung notwenig (erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung). Die Auskunfterteilung durch das Kraftfahrbundesamt ist kostenlos.

    Aufbauseminare
    Die Aufbauseminare werden nur von Fahrlehrern durchgeführt, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.
    Besondere Seminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen haben, werden von hierfür amtlich anerkannten Seminarleitern durchgeführt.
    Nähere Informationen können telefonisch bei der Führerscheinstelle oder beim Fahrlehrerverband Pfalz e.V. (Tel: 06321/34462) erfragt werden.

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.


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Zuständige Mitarbeitende