Umtausch des Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein
Leistungsbeschreibung
Den Antrag für den Umtausch der bisherigen Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein können Sie bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Hierfür benötigen Sie:
- formeller Antrag
- Passbild (biometrisch)
- bisheriger Führerschein
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit gültiger Meldebestätigung
- Gebühr: 25,30 €
Das Formular für den formellen Antrag können Sie sich hier zum Druck herunterladen
Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt 6-8 Wochen.
Wichtiger Hinweis für Inhaber der Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2:
Bei der Umschreibung der früheren Fahrerlaubnis der Klasse 2 ist ab Vollendung des 50. Lebensjahres auch- ein augenärztliches Gutachten sowie
- ein Eignungsnachweis (ärztliche und/oder testpsychologische Untersuchung) nachzuweisen.
- Gebühr: 42,60 €
Wer vor dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis Klasse 2 erworben hat, muss spätestens 8 Wochen vor Erreichen seines 50. Lebensjahres einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.Welche Gebühren fallen an?
25,30 €;
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)