Umtausch des Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein

  • Leistungsbeschreibung

    Den Antrag für den Umtausch der bisherigen Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein können Sie bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Hierfür benötigen Sie:


    • formeller Antrag
    • Passbild (biometrisch)
    • bisheriger Führerschein
    • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit gültiger Meldebestätigung
    • Gebühr: 25,30 €

    Das Formular für den formellen Antrag können Sie sich hier zum Druck herunterladen

    Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt 6-8 Wochen.

    Wichtiger Hinweis für Inhaber der Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2:

    Bei der Umschreibung der früheren Fahrerlaubnis der Klasse 2 ist ab Vollendung des 50. Lebensjahres auch 

    • ein augenärztliches Gutachten sowie
    • ein Eignungsnachweis (ärztliche und/oder testpsychologische Untersuchung) nachzuweisen.
    • Gebühr: 42,60 €

    Wer vor dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis Klasse 2 erworben hat, muss spätestens 8 Wochen vor Erreichen seines 50. Lebensjahres einen Antrag auf Verlängerung stellen.

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.

  • Welche Gebühren fallen an?

    25,30 €;

  • Rechtsgrundlage

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)


    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende