Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Leistungsbeschreibung



    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie bei Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und bei PKW im Linienverkehr. Das Mindestalter für die Beantragung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt für den Krankentransport 19 Jahre, ansonsten 21 Jahre. Den Antrag können Sie entweder direkt bei der Führerscheinstelle oder bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung stellen. Hierfür benötigen Sie:

    • Formeller Antrag
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • 2 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre (bei Krankenkraftwagen 1 Jahr)
    • Bei Taxen: Nachweis der erforderlichen Ortskenntnis
    • Bei Mietwagen, Krankenwagen + Ferienzielreisen: Ortskunde Nachweis ab 50000 Einwohner
    • testpsychologische Untersuchung bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr auch bei Verlängerung
    • bei Antrag auf Verlängerung: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
    • Gebühren:

      • Erstbeantragung: 42,60 €
      • Verlängerung: 38,00 €
      • polizeiliches Führungszeugnis: 13,00 € (über die zuständige Gemeindeverwaltung zu beantragen)

    Die Erlaubniserteilung wird für die Dauer von 5 Jahren befristet, die Verlängerung der Fahrerlaubnis muss innerhalb der Gültigkeitsfrist beantragt werden.Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird seit dem 01.01.1999 für Kraftomnibusse nicht mehr erteilt. In diesen Fällen muss der Führerschein Klasse D, D1, D1E oder DE beantragt werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.

    Zuständigkeiten nach Anfangsbuchstabe des Familiennamens:

    A - Ko Frau Hilgert (Tel: 0621/5909-576)

    Kp - Z Frau Winkenbach (Tel: 0621/5909-528)


Zuständige Abteilungen